Lupe

Einlieferungsbedingungen

Nach der Begutachtung Ihrer Werke im Original erhalten Sie von uns den Vertrag mit den Versteigerungskonditionen.

Wir erläutern Ihnen gerne die vorgeschlagenen Schätz- und Limitpreise und stehen Ihnen bei allen Fragen oder Unklarheiten jederzeit zur Verfügung.

Kommission

Wir präsentieren Ihre Kunst unseren 47.000 Kunden weltweit, optimieren für Sie die Verkaufschancen und organisieren die Auktion. Wenn Ihr Werk verkauft wird, erhält Grisebach dafür eine zuvor ausdrücklich vertraglich vereinbarte Provision (Kommission).

Katalogabbildungskosten

Um Ihre Kunst von ihrer schönsten Seite zeigen zu können, lassen wir Sie für die Präsentation im Katalog und im Web originalgetreu reproduzieren. In dem Versteigerungsvertrag wird Ihre Beteiligung an den Kosten klar benannt.

Transport und Versicherung

Profitieren Sie von unserer Erfahrung beim professionellen Transport und der objektgerechten Lagerung Ihrer wertvollen Objekte. Ihr Kunstwerk ist von der Abholung bei Ihnen bis zur Übergabe an den Käufer versichert, aber auch bei uns im Haus.

Folgerechtsabgabe

Diese gesetzliche Abgabe (§ 26 UrhG) zugunsten der Urheber ist vom Verkäufer eines Kunstwerkes an den Urheber des Kunstwerkes zu leisten. Grisebach stellt Sie frei von der Zahlung dieser Abgabe und führt diese an die Urheber oder ihre Vertreter ab. Im Gegenzug erhebt Grisebach eine pauschale Gebühr von 1,5% des Hammerpreises, maximal EUR 12.500. Auch dies wird ausdrücklich in dann zwischen uns abzuschließenden Versteigerungsvertrag geregelt.

 

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Verkauf und Abrechnung in zehn Schritten